| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
I. Geltungsbereich Aufträge werden zu den folgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nur, wenn die von ihm ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Angebote und Aktionen sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend. II. Umfang der Lieferung und der Leistungen Für den Umfang der Lieferung und Leistungen ist die schriftliche oder telefonische Auftragsbestätigung des Lieferers oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Mit der Annahme des Angebots des Bestellers werden die Leistungssätze Vertragsinhalt. Unser Personal ist nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über. den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt sind. III. Preise Die im Angebot des Lieferers genannten Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben Die Preise gelten für Lieferungen ob Werk , Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden zusätzlich und gesondert berechnet, sofern nicht anderes vereinbart Artikel, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage gültigen Preisliste berechnet. Nachträgliche Änderungen des Lieferumfanges, die auf Veranlassung des Bestellers erfolgten, werden zusätzlich berechnet. IV. Zahlungsbedingungen Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Skontoabzug wird nur noch vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt Die Zahlung erfolgt per Western Union, bar, per Nachnahme oder nach Bonitätsprüfung per Rechnung zahlbar innerhalb 10 Tagen. Ausnahmeregelungen wie Ratenzahlungen können nur vorab schriftlich oder telefonisch mit dem Lieferer vereinbart werden! Für den Fall, dass diese Bedingungen vom Besteller nicht erfüllt werden können, ist das Lieferpersonal oder deren beauftragte Personen angewiesen, den, oder die Liefergegenstände auf Kosten des Bestellers dem Lieferer zurückzubringen und nach Terminabsprache erneut anzuliefern. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen für das Jahr in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. V. Liefer - und Leistungsfristen Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferer ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden, Die Liefer - bzw. Leistungsfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Durch nachträgliche Änderungen der Ergänzungswünsche des Bestellers werden die Lieferzeiten angemessen verlängert. Die Frist verlängert sich auch dann angemessen wenn unvorhersehbare und schwerwiegende Hindernisse eintreten, die vom Lieferer nicht beeinflussbar sind, z.B. Naturkatastrophen behördliche Eingriffe Verzögerung in der Anlieferung durch die Post Krieg oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrungen).Dies gilt auch, wenn der Lieferer sich im Verzug befindet oder wenn solche Umstände bei Unterlieferanten auftreten. Der Lieferer wird den Besteller über das Vorhandensein solcher Hindernisse unterrichten. Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden Ihm nach Ablauf von einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung beim Lieferer , mindestens jedoch 1 % des Warenwertes für jeden Monat berechnet. Nach Ablauf eines Monats nach dem vereinbarten Liefertermin bzw. nach angezeigter Lieferbereitschaft wird der Restbetrag ( = 80 % des Gesamtkaufpreises bzw. der gesamte Kaufpreis fällig. Nach einem Zeitraum von 3 Monaten nach angezeigter Lieferbereitschaft werden dem Besteller Lagerkosten in Höhe von mindestens 65,-€ bzw.0,5% des Gesamtkaufpreises pro Monat in Rechnung gestellt. Enthält ein Auftrag keine Terminangabe so hat der Besteller Lieferungen innerhalb einer Frist von einem Monat ab Lieferbereitschaft des Lieferers abzunehmen. Kommt der Besteller seinen vertraglichen festgelegten Pflichten, insbesondere der Abnahme der Kaufsache nicht nach, ist der Lieferer berechtigt nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. VI. Gefahrenübergang bei Lieferungen Die Gefahr geht mit der Absendung d.h. mir der Übergabe an die den Transport ausführende Person / Firma oder Abholung des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers soweit nicht anders vereinbart. Mangels anderer Vereinbarungen wählt der Lieferer Verpackung und Versandart nach bestem Bemessen. Die Verpackung braucht vom Lieferer nicht zurückgenommen zu werden Soweit die Gefahr auf den Besteller übergegangen ist, tritt bereits jetzt der Lieferer seine sämtlichen bestehenden Ansprüche aus dem Speditionsvertrag oder Post / DPD Auftrag an den Besteller zwecks etwaiger Schadensregulierungen ab. VII. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferer und dem Besteller Eigentum des Lieferers. Der Besteller darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder Verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Ü ber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorhaltsweise hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Bei Vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme der Ware nach erfolglosen Mahnungen und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. An Kostenangeboten, Unterlagen und Dokumentationen der Firma EMG betreffend behält sich der Lieferer Eigentums - und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des Lieferers nicht zugänglich gemacht werden. VIII. Mängelgewährleistung Ist der Liefer- oder Leistungsgegenstand infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so hat der Lieferer nach seiner Wahl unentgeltlich Ersatz zu liefern oder nachzubessern Schlägt die Nachlieferung oder die Nachbesserung fehl, stehen dem Besteller die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte auf Rücktritt, Schadensersatz und Minderung zu. Mängelrügen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, spätestens binnen 14 Tagen noch Erhalt der Ware bzw. Lieferung schriftlich geltend zu machen. Für Mängel die auf folgenden Gründen beruhen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch bei Mitverschulden des Lieferers:
Ferner übernimmt der Lieferer keine Haftung und der Garantieanspruch
entfällt, wenn die Steuergeräte, oder Applikatoren durch den
Besteller oder Dritter geöffnet werden. |
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